DATEN ANFORDERN

Länder mit Jodüberwachungsstudien  in EUthyroid

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Source of Administrative boundaries: European Boundary Map (EBM) v9.1, EuroGeographics (2015); The Global Administrative Unit Layers (GAUL) dataset, implemented by FAO within the CountrySTAT and Agricultural Market Information System (AMIS) projects; The data sets are slightly modified by UMG/SHIP (reduced number of points per polygon)

Forschende, die Interesse an harmonisierten  Jodversorgungsstudiendaten haben, können Daten beim EUthyroid-Konsortium beantragen. Bitte laden Sie dazu den Datennutzungsantrag herunter (Adobe Acrobat Reader erforderlich), füllen Sie alle Felder aus und senden Sie den Antrag per E-Mail an euthyroid-transfer@nulluni-greifswald.de

Bitte informieren Sie sich anhand der Übersichtskarte über verfügbare Studiendaten. Daten können nur je Land beantragt werden. Soweit verfügbar, können Daten zu ID-Überwachungsstudien mit nationalen Registerdaten zu Jodmangelerkrankungen ergänzt werden, die ebenfalls nach EUthyroid-Standards harmonisiert wurden -> Bitte geben Sie  im Datennutzungsantrag  an, ob Sie Registerdaten für das jeweilige Land erhalten möchten.

Nur vollständig ausgefüllte Datennutzungsanträge werden berücksichtigt.

Im Allgemeinen wird über einen Datennutzungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen (ausgenommen Feiertage) entschieden. Nach positivem Votum wird der Antragsteller eine Zustimmungserklärung als Projektverantwortlicher unterzeichnen. In der Zustimmungserklärung verpflichtet sich Projektverantwortliche die überlassenen Daten nur im beantragten und genehmigten Rahmen zu nutzen (Ziel der Forschung,  durchzuführenden Analysen,  Zeitplan und  Veröffentlichung der Ergebnisse). Der Vertrag wird nur für den im Antrag angegebenen Zeitraum abgeschlossen und die angegebenen Bedingungen über die Datennutzung sind strikt einzuhalten. Jeder Antragsteller muss eine rechtsgültige Unterschrift leisten, um in den Vertrag mit dem EUthyroid-Konsortium einzutreten.

Bitte beachten Sie: Wenn zusätzlich zum EUthyroid Konsortium lokale Ausschüsse zum Datentransfer über den Zugriff auf Studiendaten einzelner Studien entscheiden, kann die angegebene Frist von 30 Kalendertage überschritten werden. Alle Zugriffsrechte unterliegen den lokalen Standardverfahren des jeweiligen Ausschusses. Die Entscheidung des lokalen Ausschusses über Zugangsrechte zu Daten ist eine Ermessensentscheidung und verpflichtet nicht zur Gewährung von Zugangsrechten durch EUthyroid. Bei einem positiven Votum eines lokalen Ausschusses, kann eine separatere Zustimmungserklärung notwendig werden.

DATEN ANFORDERUNGSFORMULAR:

 Daten Anforderungsformular